Kosten
Als Privatversicherte/-er bzw. privat Zusatzversichte/-er haben Sie die Möglichkeit, die Osteopathie im Rahmen der Heilkunde (Heilpraktiker) wahr zu nehmen und bekommen eine Rechnung nach der Gebührenordnung der Heilpraktiker (GebüH). Diese sind je nach gewähltem Versicherungstarif anteilig oder vollständig erstattungsfähig.
Die Rechnung ist durch den Kunden stets vollständig zu begleichen, auch dann, wenn eine vollständige Erstattung durch die Krankenversicherungen nicht stattfindet.
Immer häufiger übernehmen auch die gesetzlichen Krankenkassen, zumeist anteilig, die Kosten für osteopathische Behandlungen. Derzeit sind das schon über 100 Kassen in Deutschland, Tendenz steigend!